Empfehlen Sie ein Produkt
Senden Sie uns Ihren Tipp. Was passt in unseren Guide?
 

RSS Feed 2.0


Mobile Smartphone > Scan?
lohasguide_feed2mobile
Magazin arrow Ratgeber LOHAS-Scout arrow Kennzeichnung von Bauprodukten
Kennzeichnung von Bauprodukten Drucken E-Mail

Gefährliche Stoffe in Bauprodukten – zukünftig leichter zu erkennen. Umweltbundesamt begrüßt EU-Ratsbeschluss zur besseren Kennzeichnung von Bauprodukten. Erstmalig haben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament die Möglichkeit geschaffen, europäische Mindestschutzniveaus für Bauprodukte festzulegen.

 

Die gesetzliche Grundlage dafür bietet die neue EU-Verordnung für die Vermarktung von Bauprodukten, die 2013 in Kraft treten wird. Ab Juli 2013 müssen Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung  über eine Stoffdeklaration verfügen, die besonders besorgniserregende Stoffe ausweist.  Die neuen Regeln gelten dann für alle im Binnenmarkt gehandelten Bauprodukte; zum Beispiel Teppichböden, Tapeten oder Betonfertigteile.

Mit der Verordnung hat die Europäische Kommission neue Befugnisse bekommen: Sie kann zum Beispiel Schwellenwerte für gefährliche Stoffe festlegen, die aus Bauprodukten in die Innenraumluft, Boden oder Gewässer entweichen können oder Emissionsklassen für verschiedene Gebäudetypen auf einem hohen Schutzniveau festlegen. Mit diesen Angaben können Architekten zum Beispiel einschätzen, ob und wie flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten in Innenräume emittieren.

„Künftig müssen die Angaben über besonders besorgniserregende Stoffe bei jedem Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung von vornherein vorliegen. Baufachleute und Verbraucher können sich dann besser als bisher über  die Inhaltsstoffe in Bauprodukten informieren und mögliche gesundheitliche Risiken abwenden. Die jetzt eingeführte Informationspflicht  ist gerade für Bauprodukte sehr wichtig, da diese im Vergleich zu vielen anderen Produkten sehr lange genutzt werden“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Ein europäischer Mindeststandard für die Verfügbarkeit von Informationen über gefährliche Stoffe ist zwar bereits jetzt im EU-Chemikalienrecht enthalten. Die  neue Verordnung wandelt das etwas umständliche Auskunftsrecht für Verbraucher binnen 45 Tagen in eine sofort verfügbare Pflichtangabe um.

Indem die EU die gesetzlichen Mindeststandards verbessert, erhöht sie auch die Glaubwürdigkeit der CE-Kennzeichnung. Für das Ziel einer angemessenen Deklaration von Umwelt- und Gesundheitsaspekten bei den im Binnenmarkt gehandelten Bauprodukten  ist es sehr wichtig, dass die Kommission die ihr neu delegierten Befugnisse nun tatsächlich wahrnimmt.

Durch die Revision konnten die Anforderungen an Bauprodukte mit dem aktuellen Schutzniveau im EG-Umweltrecht verknüpft werden. Auf Vorschlag des Europäischen Netzwerkes der Umweltagenturen (EPA) führt die Verordnung nun Vorschriften für eine „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen” an Bauwerken ein. Demnach dürfen nationale Bauvorschriften von Bauprodukten im Binnenmarkt verlangen, dass sie deklarieren, ob ein späteres Recycling möglich ist oder ob das Bauprodukt aus Recyclingmaterialien besteht.

www.umweltbundesamt.de


» Keine Kommentare
Es gibt bisher noch keine Kommentare.
» Kommentar schreiben
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Name
Titel
Kommentar
 verbleibende Zeichen
Captcha Image Code neu generieren, falls er unlesbar sein sollte
 
 

Aktuelle Seite

Facebook

Folgen:

twitter facebook linkedinxing
follow-on-pinterest-button.png

ANZEIGE

Bio liebt Fair

LOHAS-Partner



Scandic Hotels
Umweltfreundliches Hotel
 
Basiseintrag kostenlos für Hersteller und Anbieter
 
spätere Aktualisierungen möglich - weitere Info für Anbieter . >
LOHAS Twitter
facebook_follow

LOHAS Aktuell

Art of Stupid

Nachhaltigkeitsampel